
Die Agentur „Intellect“ beschäftigt sich nicht nur mit Übersetzungen, sondern auch mit allen nötigen Formalitäten, die für die Beglaubigung und/ oder für die Legalisation mit Apostille Ihrer Urkunden notwendig sind.
Die Beglaubigung vollzieht die Direktion „Konsularbeziehungen“ des Außenministeriums. Um diese Dienste nutzen zu können, ist es notwendig, alle Unterlagen mit notwendigen Unterschrifte und Dienstsiegeladrucken vorzulegen.
Als eine Agentur, die von dem Außenministerium bevollmächtig ist, übersetzt „Intellect“ Ihre Unterlagen mit Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers. Danach werden Ihre Unterlagen für Rechts- und Verwaltungskonformer in jeweiligen Instanzen abgegeben und das Original in den Ministerien beglaubigt, dessen Stempels von der Konsularabteilung gefordert werden.
Sie bezahlen alle notwendige Gebühren Bar oder per Banküberweisung, nachdem die Übersetzung mit der amtlichen Beglaubigung befestigt und die Beglaubigung im Konsulat des Ministeriums des Inneren Angelegenheiten beschlossen worden sind. Nach der Beglaubigung der konsularischen Vertretung ist die Urkunde jeweils zur Vorlage bei der Behörden des jeweiligen Landes gültig . Die Fristen stimmen mit den Fristen der begläubigenden Instanzen überein. Die Preisen hängen von den Gebühren und staatlichen Gebührenmarken der Beglaubigenden ab.







Legalisierung







