Frage: Was ist der Unterschied zwischen legaler (offizieller) und vereidigter Übersetzung?
Antwort: Legal oder offiziell ist eine Übersetzung ausgeführt durch einen vereidigten Übersetzer auf dem Titelblatt einer lizenzierten Übersetzungsagentur, die die Unterschrift des Übersetzers trägt, sowie den Agenturstempel. Jede offizielle Übersetzung muss seitens der Direktion „Konsularische Vertretung” zu MfAA genehmigt werden.
Frage: Wie ist die Prozedur bzgl. einer schriftlichen Übersetzung in Englisch sowie die Legalisierung einer Geburtsurkunde? Das Dokument ist für mich notwendig zwecks Bewerbung für eine H1B Visa für die USA.
Antwort: Notwendig ist ein Nachweis, ausgestellt von der jeweiligen Gemeinde, das auf der Rückseite mit einer zusätzlichen Beglaubigung versehen ist. Danach ist eine Übersetzung seitens einer Übersetzungsagentur lizenziert von AA notwendig. Die Legalisierung wird durch Direktion „Konsularische Beziehungen” zu MfAA ausgeführt, wo Sie auch selbst hingehen können, aber Sie können auch die Agentur beauftragen, die die Übersetzung gemacht hat.
Frage: Wie sollten die Unterlagen ausgeformt werden, die in Ausland ausgestellt wurden, damit sie in Bulgarien legalisiert werden können?
Antwort: Die Unterlagen, ausgestellt in Länder gemäß Haager Konvention vom 5 Oktober 1961 sollen einen Sonderstempel tragen - Аpostille.
Die Unterlagen, ausgestellt in Länder mit welchen Bulgarien einen bilateralen Vertrag über Rechtshilfe, sollen über einen Verwaltungs- und Notarstempel verfügen.
In Falle, dass die Unterlagen über die o.g. Stempel nicht verfügen, besteht die Möglichkeit, dass sie legalisiert werden, falls sie über einen Stempel von der bulgarischen Botschaft in entsprechendem Land, wo sie ausgestellt wurden, verfügen, oder Stempel der Botschaft des entsprechenden Landes in Republik Bulgarien.
/Bemerkung: die dargestellten Beglaubigung und Stempel müssen original sein –keine Kopien /
Frage: Was ist notwendig für Legalisierung einer Geburtsurkunde?
Antwort: Sie müssen über ein Duplikat verfügen, ausgestellt von der Gemeinde, die das Originaldokument ausgestellt hat. Auf der Rückseite des Dokuments muss ein rechteckiger Auslandsstempel sein, mit welchem die Gemeinde die Unterschriften und Stempel nachweist, die auf das Dokument sind. In dieser Art kann dem Dokument legalisiert werden.
Das Original der Geburtsurkunde, die Kopie ohne das genannte Stempel, oder ihre Kopien jeder Art ( normal oder notariell nachgewiesen ) können nicht legalisiert werden.
Das gleiche gilt auch für die folgenden Unterlagen: Eheurkunde, Urkunde bez. Familienverhältnissen, Familienstandsurkunde bzgl. Eheschließung mit einen Ausländer, Urkunde über Familienstatus und Mitglieder, Urkunde über Personenidentität bei Personen mit unterschiedlicher Namen, Erbenurkunde, Kopie der Sterbeurkunde.
Frage: Wie werden die Übersetzungsseiten berechnet?
Antwort: Eine gemäß dem Bulgarischen Staatlichen Standard Übersetzungsseite ist gleich 1800 Druckzeichen mit Leertasten. Die Seiten werden auf Grundlage der fertigen Übersetzung berechnet und nicht gemäß Original.
Die Übersetzungsseiten über 1800 Druckzeichen werden auf zweiter Ziffer nach dem Dezimalkomma abgerundet.
Übersetzungen unter 1800 Druckzeichen ist für Seite berechnet.







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