Превод и легализация - писмени, устни, специализирани преводи

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FAQ

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Frage: Was ist der Unterschied zwischen legaler (offizieller) und vereidigter Übersetzung?

Antwort: Legal oder  offiziell  ist eine Übersetzung ausgeführt durch einen vereidigten Übersetzer auf dem Titelblatt einer lizenzierten Übersetzungsagentur, die die Unterschrift des Übersetzers trägt, sowie den Agenturstempel. Jede offizielle Übersetzung muss seitens der Direktion „Konsularische Vertretung” zu MfAA genehmigt werden.


Frage: Wie ist die Prozedur bzgl.  einer schriftlichen Übersetzung in Englisch sowie die Legalisierung einer Geburtsurkunde? Das Dokument ist für mich   notwendig zwecks Bewerbung für eine H1B  Visa für die USA.



Antwort: Notwendig ist ein Nachweis, ausgestellt von der jeweiligen Gemeinde, das auf der Rückseite mit einer zusätzlichen Beglaubigung  versehen ist.  Danach ist eine Übersetzung seitens einer Übersetzungsagentur lizenziert  von AA notwendig. Die Legalisierung wird durch Direktion „Konsularische Beziehungen” zu MfAA ausgeführt, wo Sie auch selbst hingehen können, aber Sie können auch die Agentur beauftragen, die die Übersetzung gemacht hat.


Frage: Wie sollten die Unterlagen ausgeformt werden, die in Ausland ausgestellt wurden, damit sie in Bulgarien legalisiert werden  können?


Antwort: Die Unterlagen, ausgestellt in Länder gemäß Haager Konvention   vom  5 Oktober 1961  sollen einen Sonderstempel    tragen  - Аpostille.

Die Unterlagen, ausgestellt in Länder mit welchen Bulgarien einen bilateralen Vertrag über Rechtshilfe, sollen über  einen Verwaltungs- und Notarstempel verfügen.

In Falle, dass die Unterlagen über die o.g.  Stempel nicht verfügen, besteht die Möglichkeit, dass sie legalisiert werden, falls sie über  einen Stempel  von der bulgarischen Botschaft  in entsprechendem Land, wo sie ausgestellt wurden,  verfügen, oder Stempel der Botschaft des entsprechenden Landes in Republik Bulgarien.


/Bemerkung: die dargestellten Beglaubigung und Stempel müssen original sein –keine Kopien /  

Frage: Was ist notwendig für Legalisierung einer Geburtsurkunde?

Antwort: Sie müssen über ein Duplikat verfügen, ausgestellt von der Gemeinde, die das Originaldokument ausgestellt hat. Auf der Rückseite des Dokuments muss  ein rechteckiger Auslandsstempel sein,  mit welchem die Gemeinde die Unterschriften und Stempel nachweist, die auf das Dokument sind. In dieser Art kann dem Dokument legalisiert werden.

Das Original der Geburtsurkunde, die Kopie ohne das genannte Stempel, oder ihre Kopien jeder Art ( normal oder notariell nachgewiesen )  können nicht  legalisiert werden.

Das gleiche gilt auch für die folgenden Unterlagen: Eheurkunde, Urkunde bez. Familienverhältnissen, Familienstandsurkunde bzgl. Eheschließung mit einen      Ausländer, Urkunde über Familienstatus und Mitglieder, Urkunde über Personenidentität bei Personen mit unterschiedlicher  Namen, Erbenurkunde, Kopie der Sterbeurkunde.

Frage: Wie werden die Übersetzungsseiten berechnet?


Antwort: Eine gemäß dem Bulgarischen Staatlichen Standard Übersetzungsseite ist gleich 1800 Druckzeichen mit Leertasten. Die Seiten werden auf Grundlage der fertigen Übersetzung berechnet und nicht gemäß Original.

Die Übersetzungsseiten  über 1800 Druckzeichen werden auf  zweiter Ziffer nach dem Dezimalkomma abgerundet.

Übersetzungen unter 1800 Druckzeichen ist für Seite berechnet.


 

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